AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen dienen als Fundament für die Geschäftsbeziehungen zwischen MH SOFTWARETUNING, im Folgenden bezeichnet als "Unternehmen", und dem Kunden. Diese Konditionen sind gleichermaßen für Geschäftskunden nach HGB wie auch für Verbraucher, hier als „Kunde“ bezeichnet, anwendbar.
Anwendungsbereich der Konditionen:
Sämtliche Auslieferungen, Dienstleistungen und Offerten erfolgen durch MH SOFTWARETUNING gegenüber dem Kunden auf der Basis dieser Vertragsbedingungen. Mit der Annahme von Waren oder Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Zudem ist der Kunde dazu verpflichtet, bei Weiterveräußerung unserer Produkte oder Fahrzeuge, die mit unseren Produkten ausgerüstet sind, die Allgemeinen Vertragsbedingungen dem neuen Erwerber mitzuteilen.
Offerten, Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht:
Angebote des Unternehmens sind stets freibleibend und nicht bindend. Der Kunde ist bis zu zwei Wochen an seine Bestellungen oder Aufträge gebunden. Ein Rücktritt von einem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung von MH SOFTWARETUNING. Eine kostenfreie Rückabwicklung ist innerhalb von zwei Tagen nach einer Modifikation lediglich bei Softwareänderungen möglich.
Lieferung und Dienstleistung
Lieferfristen sind grundsätzlich als unverbindlich zu verstehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein festes Lieferdatum vereinbart. Im Falle von höherer Gewalt ist MH SOFTWARETUNING von der Lieferverpflichtung befreit. Vorbehaltlich ist ein möglicher Mehraufwand durch unerwartete Montagearbeiten. Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Nichtlieferung sind für den Kunden ausgeschlossen.
Die Preise orientieren sich an den Angaben auf der Homepage oder an individuellen Absprachen und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Angaben zu Leistung, Verbrauch und Geschwindigkeit sind Schätzwerte, die auf Datenmaterial von Referenzfahrzeugen basieren und abweichen können. Eine Gewährleistung für diese Angaben kann daher nicht übernommen werden. Mit der Übernahme des Fahrzeugs stimmt der Kunde der ausgeführten Arbeit zu.
Die Gewährleistungsfrist für von MH SOFTWARETUNING installierte Software oder Hardware beträgt 12 Monate ab Einbau. Sollte durch den Einbau eines Tuningchips oder einer Softwareänderung die Herstellergarantie von Neufahrzeugen erlöschen, übernimmt MH SOFTWARETUNING die entsprechende Garantie nicht.
Der Kunde wurde darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Modifikation der Leistungsdaten die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen könnte, sofern nicht durch eine erneute TÜV-Prüfung die Betriebserlaubnis wiedererlangt wird. Das Fahrzeug darf in solch einem Fall ausschließlich im Motorsport genutzt werden. MH SOFTWARETUNING hat den Kunden umfassend über die mit der Leistungssteigerung verbundenen höheren Belastungen der Fahrzeugteile sowie über mögliche Folgen wie verkürzte Lebensdauer, Abgasänderungen und rechtliche sowie steuerliche Auswirkungen informiert. Der Kunde muss die gesteigerte Leistung seiner Versicherung melden. Schäden, die aufgrund der Leistungssteigerung entstehen und nicht durch eine zusätzliche Versicherung gedeckt sind, werden von MH SOFTWARETUNING nicht übernommen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen im Eigentum von MH SOFTWARETUNING, was auch bedingte Ansprüche einschließt.
Die Abschaltung von Abgasnachbehandlungssystemen ist im Rahmen der Straßenverkehrsordnung nicht gestattet.
Rechnungen von MH SOFTWARETUNING sind, sofern nicht anders vereinbart, mittels Vorkasse oder in bar zu begleichen. Teilweise sind diese unmittelbar nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung ist MH SOFTWARETUNING berechtigt, Verzugszinsen der Höhe von 7% über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Aufrechnung ist außer bei rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadenersatzansprüche sowohl gegen MH SOFTWARETUNING als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt MH SOFTWARETUNING bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadenersatz jedoch höchstens auf den einfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für Einbauten der gelieferten Ware selbst verantwortlich.
Alle von MH SOFTWARETUNING gelieferten und verwendeten Produkte wie Software als auch Hardware, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 10000,– aus.